Wie schnell ist etwas passiert. Während des Unterrichts missglückt ein Experiment und ein Schüler wird verletzt, eine vergessene, brennende Kerze verursacht einen Brand oder ein Lehrer verletzt seine Aufsichtspflicht. Plötzlich entstehen so Schadensersatzansprüche gegen die Einrichtung, alle Mitarbeiter und Lehrer, sowie gegen die Eltern und Erziehungsberechtigten.
Gerade durch die Verletzung der Aufsichtspflicht können Schäden entstehen, für welche die Schule bzw. der Lehrer verantwortlich gemacht werden. Unsere langjährige Schadenerfahrung zeigt, dass es immer wichtiger wird, einen Partner zu haben, der sich zunächst einmal mit den Ansprüchen Dritter auseinandersetzt. Der Versicherer prüft, ob die Ansprüche berechtigt sind. Anschließend werden diese entweder reguliert oder – falls unberechtigt – auch abgewehrt. Gerade die Funktion der Abwehr unberechtigter Ansprüche stellt einen wichtigen Versicherungsschutz dar. Der Versicherer übernimmt hier sowohl die Gerichts-, als auch die Anwaltskosten.