>>Bauhelferversicherung<<

Bauhelferversicherung für Schulen, Kindergarten & Kita

Sie bauen Ihre Schule, Kindergarten oder Kita und Eltern und Freunde helfen fleißig mit. Aber was ist, wenn dann mal was passiert? Wenn einer der Helfer plötzlich vom Dach fällt oder sich beim Sägen von Brettern ins Bein schneidet?

Was kaum ein Bauherr weiß, Freunde und Bekannte sind nicht über die Bauherrenhaftpflichtversicherung abgesichert, sondern über die gesetzliche Bau-Berufsgenossenschaft (BauBG). Dabei ist es unerheblich, ob die Bauhelfer bezahlt werden oder nicht.

Unsere Lösung:

Sichern Sie sich als Bauherr, die mithaftenden Eltern und Förderer und alle die Nachbarschaftshilfe am Bau leisten, unbedingt mit einer Bauhelferversicherung gegen Unfälle ab.

Beachten Sie außerdem:

Sie als Bauherr sind verpflichtet, alle Bauhelfer spätestens eine Woche nach Baubeginn bei der BauBG anzumelden. Die BauBG wird über jedes Bauvorhaben informiert, weil die Bauämter die Bauanmeldungen weiterleiten. Die BauBG holt Eigenbaunachweise ein, die sie auf Plausibilität prüft. Sollten Sie die Bauhelfer nicht anmelden, droht ein Bußgeld. Für die geleisteten Stunden der Bauhelfer erhebt die BauBG je nach Ansässigkeit einen Beitragssatz je geleisteter Arbeitsstunde. Sollten die Bauhelfer zusammen weniger als 40 Stunden am Bau mithelfen, entfällt eine Beitragsrechnung völlig.

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