>>Rechtsschutzversicherung<<

Rechtsschutzversicherung für Naturkindergärten und Waldkindergärten

Wir möchten, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Deshalb bieten wir Ihnen einen umfassenden Versicherungsschutz für viele Rechtsfragen.

Auf einen Blick:

  • Universal-Strafrechtsschutzversicherung
  • Bei Bedarf erweiterbar
  • Keine Selbstbeteiligung
  • Ohne Begrenzung der Anzahl an Personen
  • Versicherungssumme: 300.000 €, auch bei Vorsatzvorwurf

Besonderes Augenmerk haben wir auf den Bereich Straf-Rechtsschutz gelegt. Stellen Sie sich vor, gegen Sie wird Anzeige erstattet. Sie sind geschockt, denn Sie haben nichts Unrechtes getan. Dennoch wird den Anschuldigungen nachgegangen. Wussten Sie, dass die Polizei, beziehungsweise Staatsanwaltschaft, verpflichtet ist, jedem glaubhaften Hinweis auf eine Straftat nachzugehen, sogar wenn er anonym erfolgt? Gegen solche Vorwürfe müssen Sie sich dann allein oder mit Hilfe eines Anwalts bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft und auch vor Gericht zur Wehr setzen und die unbegründeten Anschuldigungen entkräften.

Bestimmte Berufsgruppen sind einer erhöhten Gefahr ausgesetzt. Dazu zählen Heilberufe, Angestellte in Vertrauensstellung, ehrenamtlich Tätige, Erziehungs- und Sozialberufe.

Vom Arbeitsrecht über das Steuerrecht bis hin zum Verkehrsrecht, gerne sichern wir Sie auch in diesen Bereichen ab.

Beispiel Pädagogen:

Als verantwortliche Aufsichtsperson betreuen Sie Ihre Kinder beim Übernachten in Ihrer Einrichtung. Sie stehenden Kindern als Vertrauensperson und Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung. Nach der Übernachtung im Kindergarten wird gegen Sie ermittelt. Die Eltern eines Kindes haben Anzeige erstattet wegen angeblichem sexuellen Missbrauchs. Die Tatsachen sind völlig verdreht.

Unsere Lösung:

Unsere Spezial-Rechtsschutzversicherung sorgt für den Schutz der gesamten Einrichtung, der gesetzlichen Vertreter und Aufsichtsorgane sowie sämtlicher Mitarbeiter und Pädagogen.

Mitversichert ist darüber hinaus die Verteidigung in Strafverfahren und zwar auch dann, wenn zunächst ein nur vorsätzlich begangenes Vergehen vorgeworfen wird und ein Vertrags-Rechtsschutz für sogenannte Hilfsgeschäfte (Einrichtung von Betriebs- und Werkstatträumen) eintritt. Ferner besteht als absolute Besonderheit Versicherungsschutz für die gerichtliche Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit der Zahlung von Fördergeldern im Rahmen des Finanzausgleiches. Weiterhin bietet der Versicherer für Kunden eine kostenlose Compliance-Veranstaltung an.

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