>>Dienstreisekasko-Versicherung<<

Das sollten Sie wissen, wenn Sie Privatwagen für Dienstfahrten nutzen

Sie kennen das sicher auch, es muss noch schnell etwas besorgt werden. Also ab ins Auto und los geht es. Wussten Sie aber, dass Sie als Arbeitgeber in der Haftung stehen, wenn einer Ihrer Angestellten einen Unfall baut?
Die Basis dafür bildet der § 670 BGB. Danach müssen Sie als Arbeitgeber für Schäden einstehen, die am Fahrzeug Ihrer Mitarbeiter entstehen, egal, wer an dem Unfall Schuld hatte. Die Schäden beim Unfallgegner übernimmt dagegen die Kfz-Versicherung des Fahrzeughalters. Allerdings hat er dann im Gegenzug mit einer Haftpflichtrückstufung zu rechnen.

Unsere Lösung:

Unsere Lösung mit der Dienstreisekasko-Versicherung schützt Sie vor unerwarteten Kosten. Ab 500 € jährlich übernimmt sie die Reparaturkosten für die Fahrzeuge Ihrer Lehrkräfte, Erzieher und Mitarbeiter mit einer Selbstbeteiligung von 300 Euro bei Vollkasko und 150 Euro bei Teilkasko. Der finanzielle Aufwand für Sie als Arbeitsgeber wird also deutlich kalkulierbarer.

Außerdem bietet unsere Dienstreisekasko-Versicherung zum Schutz Ihrer Angestellten noch einen zeitlich begrenzten Ausgleich für die Haftpflichtrückstufung.

Am besten vereinbaren Sie gleich einen Online-Termin mit den CuP-Experten für Dienstreisekasko-Versicherung.

Weitere Informationen zum Download finden Sie in unserem Flyer:

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