>>Dienstreisekasko-Versicherung<<

Das sollten Sie wissen, wenn Sie Privatwagen für Dienstfahrten nutzen

Sind Ihre Mitarbeiter des Öfteren mit den Privatfahrzeugen für Ihre Firma unterwegs? Dann sollten Sie eine Dienstreisekasko-Versicherung abschließen, denn als Arbeitgeber stehen Sie Ihren Mitarbeitern gegenüber in der Haftung, wenn ein Unfall passiert.

Durch den § 670 BGB müssen Sie Schäden an den Fahrzeugen Ihrer Mitarbeiter ersetzen, unabhängig von der Schuldfrage.

Beim Unfallgegner übernimmt die Kfz-Versicherung des Fahrzeughalters die Schadensbegleichung. Dadurch kommt es dann aber in der Regel zu einer Haftpflichtrückstufung, d. h. die Beiträge Ihres Mitarbeiters steigen.

Unsere Lösung:

Sprechen Sie mit uns über eine Dienstreisekasko-Versicherung. Sie schützt Ihr Unternehmen vor unerwarteten und vor allem unkalkulierbaren Kosten, denn Sie wissen selbst, eine Sekunde unaufmerksam, schon hat es gekracht und die Reparaturrechnung ist schnell im 4-stelligen Bereich.

Zusätzlich bietet unsere Dienstreisekasko-Versicherung einen zeitlich begrenzten Ausgleich für die Haftpflichtrückstufung zum Schutz Ihrer Mitarbeiter.

Gerne machen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot. Sprechen Sie uns an.

Weitere Informationen zum Download finden Sie in unserem Flyer:

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