>>Betriebliche Altersvorsorge<<

Rente sichern mit CuP

Wo der Hase im Pfeffer liegt

Betriebliche Altersvorsorge an Schulen, Kindergärten oder Kita’s sind ein komplexes Thema, bei dem vor allem Transparenz und verbindliche Durchführungsregeln im Vordergrund stehen. Doch gerade da liegt das Problem: Zum einen regeln das Betriebsrentengesetz und die meisten Tarifverträge nur die allgemeinen Rahmenbedingungen und zum anderen fehlen in den betroffenen Unternehmen oft die Informationen, die für eine konkrete Umsetzung notwendig sind.

Einfache handwerkliche Fehler werden schnell zur Falle. Durch das generelle Haftungsrisiko können so arbeitsrechtliche und wirtschaftliche Risiken entstehen. Das kann sogar zu wirtschaftlichen Problemen führen und Arbeitsplätze gefährden.

Unsere Lösung:

Wir möchten, dass Sie auf der sicheren Seite sind. Testen Sie uns! Wir beraten Sie umfassend und intensiv. Wir erarbeiten passgenaue Modelle nicht nur für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch für leitende Angestellte, Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder. Von diesen Modellen profitieren Begünstigte und Unternehmen durch eine transparente, materiell vorteilhafte und sichere Gestaltung.

Klipp und klar

Klar definiert sein müssen:

  • die Eingangsbestimmungen zum Regelungsgegenstand, zur Gültigkeit und Zweckbestimmung der Versorgungsordnung,
  • der Geltungsbereich mit dem Beschäftigtenkreis, der unter die Versorgungsordnung fällt,
  • der Beginn der Versorgungszusage und
  • der Durchführungsweg bzw. die -wege.

Deutlich beschrieben sein müssen:

  • die Einzelheiten, der von den Beschäftigten durch Entgeltumwandlung finanzierten betrieblichen Altersvorsorge, wie:
  1. wertgleiche Versorgungsanwartschaft,
  2. Zusageform,
  3. Entgeltumwandlungsvereinbarung,
  4. die Fälligkeit des umwandelbaren Entgelts,
  5. Status des Bruttoarbeitsentgelts.

Auf jeden Fall muss in der Versorgungsordnung geregelt werden:

  • Die Höhe der möglichen Entgeltumwandlung,
  • die Begrenzung auf die Dauer des Entgeltbezugs,
  • die Leistungsansprüche,
  • die Vorsorgeformen (Welche biometrischen Risiken werden abgesichert?), der Hinterbliebenenbegriff der betrieblichen Altersvorsorge, sowie die Vertragsbedingungen des Vorsorgeträgers,
  • der Beginn der Versorgungsleistungen,
  • die allgemeinen Bestimmungen und
  • die Laufzeit der Versorgungsordnung,
  • die Information der Betroffenen über die gesetzliche Unverfallbarkeit der Versorgungsanwartschaft und
  • der Umgang mit dem Altersvorsorgevertrag, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem Eintritt des Versorgungsfalles endet.

Es muss sichergestellt sein, dass…

  • die Durchführung der Versorgungsordnung geregelt, die Vorsorgeträger bestimmt und der Informations- und Beratungsprozess für die Beschäftigten festgelegt ist,
  • Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, die den Durchführungsweg oder die Durchführungswege beschreiben,
  • ein arbeitsrechtliches Protokoll über die Information und Beratung der Beschäftigten angelegt wird,
  • eine ausführliche „Information für Beschäftigte zur Entgeltumwandlung“ zur Verfügung gestellt wird.

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