Wussten Sie, dass Sie als Haus- und Grundstücksbesitzer für alle vorsätzlichen oder fahrlässigen Schäden zu Schadenersatz verpflichtet sind, auch wenn die Nachlässigkeit Ihr Mieter verursacht hat? Die Grundlage dafür ist Ihre Verkehrssicherungspflicht.
Hier ein Beispiel: Ihr Mieter hat das Laub auf dem Gehweg des Hauses nicht weggekehrt, obwohl es zu seinen Pflichten gehört. Ein Paketzusteller rutscht auf den nassen Blättern aus und bricht sich das Bein. Arzt- bzw. Krankenhauskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall summieren sich schnell zu einer stattlichen Summe.