Der Unterschied zwischen einer Betriebs- und einer Berufshaftpflicht, ist der Einschluss der Mitarbeiter bei der Betriebshaftpflicht. Daher ist es nicht verwunderlich, dass sich die Mehrzahl der deutschen Unternehmen für diesen Versicherungsschutz entscheiden. Denn Unternehmer haften nicht nur für Schäden bei Dritten, die durch ihr eigenes Handeln entstanden sind, sondern auch für die Ihrer Mitarbeiter. Das gilt auch, wenn durch die gewählte Gesellschaftsform also ein Unternehmen nur beschränkt haftet. Ein größerer Schaden kann schnell die Existenz Ihrer Firma gefährden. Daher ist eine Betriebshaftpflicht, unabhängig von Gesellschaftsform oder Branche, ein Muss für jeden Betrieb und ein wichtiger Bestandteil eines um- und weitsichtigen Risikomanagements. Auch für Selbstständige und Freiberufler kann das durchaus eine sinnvolle Option sein, denn jeder kann sich irren. Das ist menschlich und tagtäglich entstehen dadurch Schäden.
So schnell kann es gehen: Die Mitarbeiter Ihres Handwerksbetriebes setzen bei einem Kunden neue Fenster ein. Dabei werden bei Ihrem Kunden antike Möbel beschädigt. Es entsteht ein Schaden von mehr als 8.000 Euro. Noch bevor im Winter der Weg zu Ihrer Firma komplett geräumt ist, kommt ein Kunde zu Besuch. Er rutscht aus und bricht sich den Oberschenkelhals. Schon entsteht durch Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Behandlungskosten usw. schnell ein Personenschaden von mehreren Tausend Euro. Nach einem Unfall Ihres eigenen Mitarbeiters wird festgestellt, dass Teile der Unfallverhütungsvorschriften nicht eingehalten wurden. Daraufhin fordert die für Arbeitsunfälle zuständige Berufsgenossenschaft ihre erbrachten Leistungen von Ihnen zurück.