Sind Ihre Mitarbeiter des Öfteren mit den Privatfahrzeugen für Ihre Firma unterwegs? Dann sollten Sie eine Dienstreisekasko-Versicherung abschließen, denn als Arbeitgeber stehen Sie Ihren Mitarbeitern gegenüber in der Haftung, wenn ein Unfall passiert.
Durch den § 670 BGB müssen Sie Schäden an den Fahrzeugen Ihrer Mitarbeiter ersetzen, unabhängig von der Schuldfrage.
Beim Unfallgegner übernimmt die Kfz-Versicherung des Fahrzeughalters die Schadensbegleichung. Dadurch kommt es dann aber in der Regel zu einer Haftpflichtrückstufung, d. h. die Beiträge Ihres Mitarbeiters steigen.