Wir allen kennen Rückrufaktionen aus der Lebensmittelindustrie, wenn beispielsweise Glassplitter in einem Babygläschen gefunden wurden oder ähnliches. Abertausende Produkte müssen zurückgerufen und vernichtet werden. Im schlimmsten Fall drohen auch Schadenersatzklagen, wenn bei einer Person durch das Produkt gesundheitliche Probleme entstanden sind. Das Produkthaftungsgesetz schreibt in diesem Fall vor, dass das Unternehmen, auch wenn es quasi nur als Hersteller auftritt, aber nicht selbst fertigt, in unbegrenzter Höhe für den entstandenen Schaden haftet. Das kann Ihre Existenz gefährden!
Aber auch ein fehlerhaftes Bauteil, das Ihnen als Zulieferer durch die Endkontrolle gerutscht ist, kann bei Ihrem Kunden zu Produktionsverzögerungen führen, da die komplette Charge in der Qualitätskontrolle einzeln geprüft werden muss. Ein fünfstelliger Vermögensschaden ist hier keine Seltenheit. Noch schlimmer ist es, wenn das Teil bereits verbaut ist und der Fehler erst dann festgestellt wird.