Es kann immer etwas passieren. Ihr Hund zerkaut genüsslich die teureren, italienischen Lederslipper Ihres Gastes, Ihr Pferd bricht aus der Koppel aus und verursacht einen Verkehrsunfall oder Ihr Hund beißt einem Fahrradfahrer ins Bein.
Da Sie als Tierhalter nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch für alle Schäden aufkommen müssen, die Ihre vierbeinigen Lieblinge verursachen, ist es sinnvoll sich entsprechend abzusichern. Wichtig zu wissen ist, dass Sie auch dann haften, wenn kein eigenes Verschulden vorliegt.
Während die edlen Schuhe noch aus der eigenen Tasche finanziert werden können, kann es bei einem Unfall oder einer Verletzung, durch Arzt- oder Medikamentenkosten, Reha-Maßnahmen und Schmerzensgeldforderungen schnell in den fünfstelligen Bereich gehen.