Es muss nicht immer die klassische Ming-Vase sein, die beim Besuch von Freunden zu Bruch geht. Es reicht schon ein einfaches Glas Rotwein auf dem cremeweißen Sofa Ihres Gastgebers und der Schaden ist angerichtet. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist jeder dazu verpflichtet, für einen Schaden, den man einem Dritten zufügt, Ersatz oder Wiedergutmachung zu leisten. Das ist ein Grundrecht, das jedem Bürger den Schutz des Eigentums sichert.
Das gilt beispielsweise auch, wenn zuhause Ihre Waschmaschine ausläuft und das Waschwasser durch die Decke in die Wohnung nach unten dringt. Ein Wasserschaden kann schnell teuer werden. Noch schlimmer sind allerdings Personenschäden. Stellen Sie sich vor, Sie laufen auf der Straße und unterhalten sich mit einem Bekannten. Sie bemerken die entgegenkommende Person mit und rempeln sie versehentlich an. Die Person kommt ins Stolpern, gerät auf die Fahrbahn und wird von einem Auto erfasst. Wenn das Unfallopfer eine lebenslange Behinderung davonträgt, kann das Schadensmaß in die Millionen gehen!