Leider sind Tiere, auch bei bester Erziehung, nicht vollständig berechenbar. Es sind oft ganz alltägliche Situationen die unkontrolliertes Verhalten hervorrufen. Ihr bisher absolut friedlicher Hund mag aus unerfindlichen Gründen den neuen Postboten nicht und beißt ihn in die Wade. Bei einem Besuch bei Freunden macht es sich Ihr Hund in einem unbeaufsichtigten Moment auf dem nagelneuen Ledersofa bequem und hinterlässt dabei unschöne Kratzer. Bei einem Spaziergang reißt sich Ihr Hund plötzlich los und läuft in ein Fahrrad. Der Radfahrer stürzt und verletzt sich schwer. Es entstehen Kosten für die Behandlung, Medikamente, Reha-Aufenthalte, Verdienstausfall und Schmerzensgeld. Ihr Pferd erschrickt durch einen lauten Knall springt über den Zaun, rennt auf die nahegelegene Autobahn und verursacht einen schweren Autounfall. Sie werden von einem Gewitter überrascht. Ihr Pferd geht vor Schreck durch und überrennt einen Passanten. Es entsteht ein nicht unerheblicher Personenschaden.
Grundsätzlich sind Sie als Tierhalter nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) für Schäden die Ihr Tier verursacht, in unbegrenzter Höhe haftbar. Entstehen dabei Personenschäden, kann es sehr schnell so teuer werden, dass Ihre finanzielle Existenz gefährdet ist.